- 198 - 1218 April 2. Rom im Lateran. 4. non. Apr. a. p. 2. Papst Honorius III. bestätigt in einem Schreiben an den Propst von Glogau P(etrus), den Archidiakon J(akob) und den Kanonikus A(rtmodus) von Breslau die Vertreibung der Benediktiner wie in Nr. 197 und bestimmt die Vorgenannten zu Kommissaren, um dafür zu sorgen, dass die Benediktiner, welche früher nach ihrer Vertreibung das Ordenskleid abgelegt hatten und trotz des Bannes des Legaten nicht wieder ins Kloster zurückkehren wollten, und erst jetzt, nachdem sie erfahren, dass das Breslauer Stift wieder etwas emporgekommen sei, nach Wiederanlegung des Ordenskleides Ansprüche erhöben, die Prämonstratenser nicht ferner beunruhigten, sondern sich in ein andres Kloster ihres Ordens zurückzögen. Als Transsumt in der Urkunde von 1219 vergl. unt. No. 218. Potthast 5742. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |